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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare, Workshops, Beratungen und Coachings

 

Michaela Leiss

ZusammenWachsen

Internationale Friedens- und Konfliktberaterin

Trainerin, Coach und Beraterin für Gewaltfreie Kommunikation und Konfliktlösung mit Kindern
Erlenweg 15
34121 Melsungen

E-Mail: michaela.leiss@gmail.com
Tel.: +49 172 165 934

– nachstehend „Veranstalterin“ genannt –

 

§ 1 Geltungsbereich der AGB

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Veranstalterin nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer/Teilnehmerin/Teilnehmende" genannt.

  2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem/der Teilnehmer*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der/die Teilnehmer*in nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der/die Teilnehmer*in muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden. 

 

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Veranstalterin bietet Coaching- und Beratungsveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin unter anderem in ihren Geschäftsräumen, ihrer Internetpräsenz und von dieser sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

 

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung (Seminar/ Workshop/ Coaching-Termin, Beratung usw.) bzw. Buchung, welche schriftlich, mündlich, telefonisch, oder über das Internet erfolgen kann, bietet/en der/die Teilnehmer, der Veranstalterin den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kaufs oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an.

  2. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Terminbestätigung bzw. reicht bei anderen Angeboten eine mündliche Zusage.

  3. Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsseminars, schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmenden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.

  4. Teilnahmeerklärung und Teilnahmevertrag sind verbindlich.

  5. Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die ihm/ihr zugegangene Bestätigung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von ihm/ihr gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der/die Teilnehmer*in unverzüglich der Veranstalterin mitteilen. Sollte der/die Teilnehmer*in 7 Tage nach Bestellung oder 3 Tage vor dem Termin zur Durchführung des Angebots keine Bestätigung erhalten haben, so ist er/sie verpflichtet sich umgehend mit der Veranstalterin in Verbindung zu setzen.

  6. Die Veranstalterin behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

  7. Das Rücktrittsrecht besteht für die Veranstalterin jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände darlegen und dem/der Teilnehmer*in ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Im Voraus gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet bzw. auf Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin für das Ersatzangebot verwendet.

 

 

§ 4 Vertragspflichten der Teilnehmenden

Den Teilnehmenden ist bekannt, dass

  • Im Laufe des Seminars/Workshops persönliche und berufliche Umstände der Teilnehmenden zur Sprache kommen, die unter Umständen vertraulich sind. Die Teilnehmenden verpflichten sich, über solche Umstände außerhalb des Seminars/Workshops grundsätzlich Stillschweigen zu bewahren.

  • Die ihnen zu Übungszwecken zur Verfügung gestellten Unterrichtsmittel mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln sind sowie nur im Rahmen des Seminars/Workshops und nach Anleitung des Dozenten benutzt werden dürfen.

 

 

§ 5 Urheberrecht

Den Teilnehmenden ist bekannt, dass Seminar-, Coaching-, Beratungs- und Workshopunterlagen und Lernsoftware urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden diese nur persönlich nutzen, nicht an Dritte weitergeben, nicht vervielfältigen oder veröffentlichen. Sie werden die ihnen zugeteilten persönlichen Passwörter vertraulich behandeln.

 

 

§ 6 Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

  1. Die Leistungsverpflichtung der Veranstalterin ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen, sowie nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem/der Teilnehmer*in.

  2. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Veranstalterin verbindlich.

  3. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet.

Die Veranstalterin ist verpflichtet, die/den Teilnehmer*in über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm/ihr mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers/der Teilnehmerin bleibt unberührt. Die Veranstalterin ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Angebots) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben

und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der/die Teilnehmer*in wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

  1. Werden einzelne Leistungen durch eine/n Teilnehmer*in nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

  2. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro.

 

 

§ 7 Vertragsdauer und Vergütung

  1. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

  2. Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach dem auf der Website oder dem Angebotsschreiben der Veranstalterin genannten Preis. Der/die Teilnehmer*in kann per Überweisung oder Barzahlung vor Ort seiner/ihrer Zahlungspflicht nachkommen.

  3. Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung ist die Zahlung sofort fällig, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

  4. Barauslagen und besondere Kosten, die der Veranstalterin auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers/der Teilnehmerin entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

  5. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb gesetzter Frist nicht bezahlt, so kann die Veranstalterin die Durchführung des Vertrages ablehnen und den/die Teilnehmer*in mit Rücktrittskosten gemäß §6 belasten.

 

 

§ 8 Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin

Coaching und Training erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass sowohl Coaching als auch Training freie, aktive und selbstverantwortliche Prozesse sind und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Die Veranstalterin steht den Teilnehmenden als Prozessbegleiterin und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite; die eigentliche Veränderungsarbeit wird von den Teilnehmenden. Die Teilnehmenden sollten daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer Situation auseinanderzusetzen.

 

 

§ 9 Abgrenzung des Coachings zur Psychotherapie

  1. Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.

  2. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem gesunden Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.

  3. Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des/der Teilenhmer*in, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

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§ 10 Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in, Umbuchung, Ersatzteilnehmende

  1. Eine Stornierung von einer Veranstaltung, eines Coachings, einer Beratung, bzw. eines Seminares/Workshops ist nur dann rechtswirksam, wenn diese vorab schriftlich unter Angabe des Namen der Teilnehmerin/des Teilnehmers erfolgt. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

  2. Kostenfreier Rücktritt von der Anmeldung zu einem Seminar oder Workshop ist möglich, wenn verbindlich ein/e geeignete/r Ersatzteilnehmer*in gestellt wird. Nach Beginn der fortlaufenden Ausbildung ist es nicht mehr möglich, Ersatzteilnehmende zu stellen. ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn: 25%, mindestens jedoch 50 Euro, vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Beginn: 30% vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn: 35% vom 14. Tag bis zum 5. Tag vor Beginn: 50%, ab dem 4. Tag vor Beginn oder bei Nichterscheinen 100% der Seminar/Workshopgebühr.

  3. Stornierung von Einzel-, Familien- oder Gruppencoachings: vereinbarte Einzel-, Familien- oder Gruppencoachings, die nicht zwei Werktag vor dem vereinbarten Termin per E-Mail an michaela.leiss@gmail.com abgesagt werden, werden voll berechnet, zuzüglich der anfallenden Raumgebühr in Höhe von EUR 35,00.

  4. Wird der Termin, der Workshop oder das Seminar vom Teilnehmenden selbst abgebrochen, ist die Gebühr zu 100% zu bezahlen.

  5. Die Veranstalterin behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem/der Teilnehmer*in gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegenden Kosten zu berechnen.

  6. Jeder/m Teilnehmer*in bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Absage bzw. dem Nichterscheinen keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind als die oben vereinbarten Gebühren.

  7. Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Muss einem/r Teilnehmer*in aus wichtigem Grund gekündigt werden, bleibt seine/ihre Verpflichtung unberührt, den ggf. noch zu zahlenden Restbetrag zu entrichten. Eine Erstattung bereits für die Seminarteilnahme entrichteter Gebühren findet nicht statt.

  8. Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungsortes besteht nicht. Die Änderung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Auch in diesem Fall hat die Veranstalterin Anspruch auf eine pauschale Rücktrittsentschädigung als Ersatz für entstandene Aufwendungen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird von der Veranstalterin an den/die Teilnehmer*in unmittelbar ausgezahlt.

 

 

§ 11 Rücktritt durch die Veranstalterin – Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen

  1. Die Veranstalterin kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmendenzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten:

    • Die Mindestteilnehmendenzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindesteilnehmendenzahl).

    • Die Veranstalterin ist verpflichtet, dem/der Teilnehmerin gegenüber die Absage der Veranstaltung (Angebot) unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl nicht durchgeführt wird.

    • Ein Rücktritt von der Veranstalterin später als drei Tag vor Beginn ist nicht zulässig.

  2. Ein Rücktrittsrecht besteht, wenn die Veranstalterin die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird.

  3. Im Falle des Rücktritts nach Nr. 1 - 2 durch die Veranstalterin wird der Kaufpreis unmittelbar an den/die Teilnehmer*in zurückgezahlt.

  4. Wird das Angebot nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Unterkünften des Veranstaltungsortes oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Veranstalterin ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Die Veranstalterin hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers/der Teilnehmerin besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem/der Teilnehmer*in zur Last.

  5. Die Veranstalterin kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der/die Teilnehmer*in die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er/sie sich in dem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmenden gerechtfertigt ist oder wenn der/die Teilnehmer*in eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt die Veranstalterin, so behält sie den Anspruch auf den gesamten Veranstaltungspreis; die Veranstalterin muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.

 

 

§ 12 Allgemeine Teilnahmebedingungen

  1. Jede/r Teilnehmer/in nimmt eigenverantwortlich an den Veranstaltungen teil. Für Schäden an Personen oder den von Teilnehmenden mitgebrachten Gegenständen, übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Die von uns gehaltenen Seminare sind sehr intensiv. Daher können nur Personen teilnehmen, die psychisch normal belastbar sind und somit für sich, im Seminar und in der Verarbeitungs- und Änderungszeit danach, die Verantwortung selbst übernehmen können.

  2. Der/die Teilnehmer*in trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen während des Seminars bzw. des Coachings und haftet uneingeschränkt für die durch ihn verursachten Schäden. Insbesondere ist er/sie in jedem Stadium der Seminar- und Coachingübungen uneingeschränkt selbst verantwortlich dafür, dass er weder sich noch Dritte schädigt.

  3. Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

  4. Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, den/die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen.

  5. Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter der Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der/die entsprechende Teilnehmer*in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

  6. Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede/r Teilnehmer*in nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

  7. Ton- und Videoaufnahmen bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.

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§ 13 Haftung

  1. Die Haftung der Veranstalterin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  2. Alle Schadenersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

  3. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

  4. Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Coach sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit der Veranstalterin handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

  5. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.

  6. Soweit die Haftung der Veranstalterin ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

 

 

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Melsungen. Gerichtstand ist das zuständige Amtsgericht Melsungen.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

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Michaela Leiss

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Melsungen, den 20.04.2023

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